
FAQ
Bei einem E-Moped in Wien und allen anderen Bundesländern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gilt dasselbe wie bei einem E- Scooter oder Fahrrad: In Österreich dürfen Sie ohne Führerschein, ohne Helm und ohne "Kennzeichen" genutzt werden. Für die Nutzung eines E-Mopeds mit einer Geschwindigkeit zwischen 25 und 45 km/h muss das Fahrzeug in Österreich angemeldet und ein „Kennzeichen“ (eine Überprüfungsplakette) besorgt werden. Beide Varianten verfügen über einen Elektromotor, der mit einem wiederaufladbaren Akku betrieben wird.
Gesetzlich gelten E-Mopeds bis 45 km/h als Kleinräder, wodurch die gleichen Regeln gelten wie für Mopeds mit Verbrennungsmotor. Mit einem E-Moped darf man daher hier fahren: Fahrbahn, Fahrradstraße mit Zusatztafel für Mopeds und Wohnstraßen mit Fahrbahn. Nicht befahren werden dürfen Radwege, Gehwege, Fußgängerzonen, Autobahnen, Schnellstraßen und Forst- und Waldwege. Für leistungsschwache E-Mopeds gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder.